1. Veranstalter
Veranstalter der Maßnahme Schüco BENEFIT POLYMER ist die Schüco Polymer Technologies KG. Das Programm ist ein Partnerprogramm der Schüco Polymer Technologies KG für Installateure und Handwerksbetriebe, die Produkte der Marke Schüco Polymer Technologies KG über die Schüco Verarbeiter beziehen und montieren. Das Partnerprogramm unterliegt diesen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“.
2. Laufzeit der Maßnahme
Die Online-Plattform von Schüco Polymer Technologies KG besteht seit dem 24.03.2026 fortlaufend bis auf Widerruf. Ein Aktionsjahr entspricht einem Kalenderjahr. Es beginnt jedes Jahr am 01. Januar und erstreckt sich bis zum letzten Tag des gleichen Jahres. Eine Änderung des Aktionszeitraums und der Modalitäten durch die Schüco Polymer Technologies KG ist jederzeit möglich. Für alle innerhalb dieser Maßnahme stattfindenden Incentivierungen/Wertungen/Aktionen gelten diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich eingetragene Handwerksbetriebe (im Folgenden „Teilnehmer“), die Schüco Polymer Technologies KG Produkte über die Schüco Verarbeiter beziehen und montieren. Gleichzeitig sind angemeldete Mitarbeiter teilnahmeberechtigt, die ein bestehendes Vertragsverhältnis mit einem Handwerksbetrieb haben. Zum Einlösen berechtigt sind nur Geschäftsführer des jeweiligen Handwerksbetriebs.
Die Anmeldung aller Teilnehmer erfolgt durch den zuständigen Handwerksbetrieb, der damit die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Die Schüco Polymer Technologies KG kann Teilnehmer ausschließen, wenn
a) diese gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige in den Programmunterlagen erwähnten Regeln für Schüco BENEFIT POLYMER verstoßen,
b) diese wesentliche Falschangaben machen,
c) die Umsätze aufgrund eines vom Händler vorsätzlich herbeigeführten Umstandes unwirksam, nichtig oder anfechtbar sind. Bei Ausschluss verfallen sämtliche angesammelten Punkte ohne Ersatzanspruch. Die Punkte sind die rechnerische Basis des Programms. Punkte werden nur den Teilnehmern von Schüco BENEFIT POLYMER gutgeschrieben.
4 . Punktegutschriften
Die Vergabe von Punkten erfolgt für Umsätze sowie weitere definierte Maßnahmen (Extraengagement) im unter Punkt 2 genannten Zeitraum.
Voraussetzung für die Punktegutschrift ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis bzw. Vertragsverhältnis des Teilnehmers mit der Kunden-Organisation.
Die Punktevergabe erfolgt nach der gelieferten Elemente-Menge bzw. individuell pro Aktion (Extraengagement) und kann daher variieren.
5. Kontostandsanzeige
Jeder Teilnehmer besitzt ein persönliches Konto innerhalb der Online-Plattform, auf dem seine Punkte gutgeschrieben werden. Gesammelte Punkte werden direkt nach Ausscheiden des Teilnehmers bzw. bei Vertragskündigung mit dieser ungültig. Einsicht in die individuellen Punktestände der Teilnehmer haben die an der Organisation der Maßnahme beteiligten Personen und die den Teilnehmer betreuenden Außendienstmitarbeiter des Kunden.
6. Wertungen/Aktionen
Eine Information über aktuell laufende Aktionen, Änderungen innerhalb der Aktionen etc. erfolgt über die Kommunikationsmedien von Schüco BENEFIT POLYMER (Magazin, Newsletter, E-Mail, sonstiges).
7. Verfügbarkeit der Punkte
Schüco BENEFIT POLYMER Punkte verfallen nach 2 Jahren mit Ablauf des 31.12. eines jeden Kalenderjahres. Bei Kündigung der Teilnahme an Schüco BENEFIT POLYMER verfallen die nicht eingelösten Punkte zum bestätigten Kündigungszeitpunkt.
Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist ein zum Zeitpunkt der Prämienbestellung ungekündigtes Vertragsverhältnis des Teilnehmers.
Eine Barauszahlung oder andere Vergütung der Prämienpunkte ist nicht möglich.
8. Falschbuchungen
Im Falle von fehlerhaften Punktebuchungen – aus System- oder Übermittlungsfehlern – behalten wir uns vor, diese nachträglich zu korrigieren und eventuell zu viel gebuchte Punkte wieder zu löschen.
9. Versteuerung geldwerter Vorteil
Aus Aktionspunkten eingelöste Prämien stehen ausschließlich den Geschäftsführern eines Handwerksbetriebs der Aktion zu.
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt nach § 37 b EStG pauschal durch die Schüco Polymer Technologies KG. Die Steuerübernahme ist gesetzlich auf einen Wert der Zuwendung(en) von 10.000 € pro Empfänger/Jahr begrenzt. Empfänger ist der teilnehmende Handwerksbetrieb.
10. Persönliche Angaben
Für die Aktionsdurchführung werden bei der Registrierung Pflichtangaben erhoben. Im Falle eines Gewinns (z. B. im Rahmen von Sonderwertungen) kann der Name eines Teilnehmers und seines Handwerksbetriebs in aktionsinternen Medien (z. B. Online-Portal/Newsletter) veröffentlicht werden.
Zum Zwecke der Abwicklung und Durchführung des Prämiensystems werden die Daten des Teilnehmers durch die Schüco Polymer Technologies KG durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen gespeichert und genutzt.
Mit Teilnahme am Prämiensystem erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden.
Die Verwendung der Daten/E-Mail-Adressen geschieht ausschließlich im Rahmen der Aktionsbetreuung. Die Weitergabe einer Adresse/E-Mail-Adresse erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck an die – durch die Schüco Polymer Technologies KG beauftragten – datenverarbeitenden Dienstleister. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
11. Wichtige Programminformationen
Die Teilnehmer von Schüco BENEFIT POLYMER werden regelmäßig über wichtige Programminformationen informiert. Sollte eine Zusendung dieser wichtigen Programminformationen nicht erwünscht sein, können die Teilnehmer im Bereich „persönliche Daten“ den Haken zum Empfang dieser Informationen entfernen oder ggfs. neu setzen.
12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.